
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LTA Group AG
Geltungsbereich
Alle spezifischen Bedingungen zu Kauf, Verkauf, Kommissionsgeschäften sowie sämtlichen Dienstleistungen rund ums Fahrzeug sind zusätzlich in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der LTA Group AG hinterlegt und bilden einen integrierenden Bestandteil dieser AGB.
Diese AGB regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der LTA Group AG (nachfolgend "LTA") und ihren Kunden im Zusammenhang mit dem Handel, der Vermittlung, dem Import/Export sowie den Dienstleistungen rund um Fahrzeuge. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung einer Offerte, Auftragsbestätigung oder durch Übergabe/Abnahme eines Fahrzeugs bzw. einer Dienstleistung zustande. LTA kann Offerten ohne Angabe von Gründen ablehnen.Preise und Zahlungsbedingungen Alle Preise verstehen sich in CHF, sofern nicht anders angegeben. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Zahlungen sind innert der auf der Rechnung angegebenen Frist zu leisten. Bei Zahlungsverzug kann LTA Verzugszinsen sowie Mahngebühren erheben.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt das Fahrzeug Eigentum von LTA. Bei Weiterverkauf vor vollständiger Zahlung ist die Zustimmung von LTA erforderlich.
Fahrzeugzustand und Gewährleistung
Fahrzeuge werden im jeweiligen Zustand verkauft ("wie gesehen, geprüft und gefahren"), sofern nicht ausdrücklich eine Garantie oder Gewährleistung vereinbart wurde. Nachträgliche Reklamationen bezüglich Zustand, Verschleiss oder versteckten Mängeln sind ausgeschlossen, ausser bei nachweisbarer arglistiger Täuschung.
Dienstleistungen (z.B. PPF, Folierung, Detailing)
LTA erbringt Dienstleistungen nach bestem Wissen und handwerklichem Standard. Für Schäden an Fahrzeugen, die auf Vorschäden oder ungeeignete Materialien zurückzuführen sind, übernimmt LTA keine Haftung. Nachträgliche Änderungen an der Arbeit durch Dritte führen zum Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Kommissionsgeschäfte
Bei Kommissionsverkäufen tritt LTA als Vermittler auf. Der Auftraggeber bestätigt die Eigentumsverhältnisse und trägt die Verantwortung für Richtigkeit der Angaben. LTA übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Angaben des Auftraggebers.
Import/Export von Fahrzeugen
LTA übernimmt die Abwicklung gemäss vereinbartem Leistungsumfang. Wechselkursschwankungen, behördliche Gebühren, Steuern oder Zollabgaben gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht anders vereinbart.
Haftung
Die Haftung von LTA wird – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird nicht gehaftet.
Rücktritt und Stornierung
Ein Rücktritt durch den Kunden ist nur möglich, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Aufwände sind zu entschädigen. Bei Bestellfahrzeugen sind Anzahlungen nicht rückerstattungsfähig.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, ausser dies ist zur Erfüllung des Vertrags notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der LTA Group AG.Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
